Hl. Johannes Paul II.

Über Philosophie und Wahrheit

Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken des hl. Johannes Pauls II. – Teil 30 Die Tür zur Erkenntnis; Foto: Etienne Girardet / Unsplash (CC0) Vielen Menschen, ob gläubig oder nicht, gilt Johannes Paul II. noch heute als der Philosoph auf dem Stuhl Petri. Geschuldet ist dies nicht nur seinen Schriften, die er als Gelehrter in Krakau verfasst hat, sondern auch der großen Enzyklika „Fides et ratio“, die am 14. September 1998 publiziert wurde. Dort bezeichnet der heilige Papst Glaube und Vernunft als die „beiden Flügel, mit denen sich der menschliche Geist zur Betrachtung der Wahrheit erhebt“. Über Wahrheit wurde bereits vor über zwanzig Jahren – in Theologie wie Philosophie – nicht nur diskutiert, sondern der objektive Wahrheitsbegriff ist in beiden Disziplinen auch diskreditiert und relativiert worden. Johannes Paul II. erinnert an die Grundfragen des Menschen: „Wer bin ich? Woher komme ich und wohin gehe ich? Warum gibt es das Böse? Was wird nach diesem Leben sein? … Es sind Fragen, die ihren gemeinsamen Ursprung in der Suche nach Sinn haben, die dem Menschen seit jeher auf der Seele brennt: von der Antwort auf diese Fragen hängt in der Tat die Richtung ab, die das Dasein prägen soll.“ Werden diese Fragen heute noch ernst genommen? Bisweilen scheint es so zu sein, als ob Kirche und Theologie nicht einen ernstzunehmenden Dialog suchen, sondern sich hermetisch gegenüber der Wahrheitsfrage abschotten und stattdessen den Winden des Zeitgeistes folgen. Johannes Paul II. bekräftigt, dass die Kirche sich an Jesus Christus zu orientieren habe, damit also einen „Dienst an der Wahrheit“ notwendig leisten müsse. Die Philosophie gehöre zu den „vornehmsten Aufgaben der Menschheit“, mit ihr ist die Theologie verbunden. Die Philosophie zeige, „daß das Streben nach Wahrheit zur Natur des Menschen gehört“: „Es ist eine seiner Vernunft angeborene Eigenschaft, sich nach dem Ursprung der Dinge zu fragen, auch wenn sich die nach und nach gegebenen Antworten in einen Horizont einfügen, der die Komplementarität der verschiedenen Kulturen, in denen der Mensch lebt, deutlich macht.“ Aber Philosophie genügt nicht, selbst wenn sie – besonders für Johannes Paul II. selbst – eine große Bereicherung darstellt: „Die dem menschlichen Geist eigentümliche Fähigkeit zum spekulativen Denken führt durch die philosophische Betätigung zur Ausbildung einer Form strengen Denkens und so, durch die logische Folgerichtigkeit der Aussagen und die Geschlossenheit der Inhalte, zum Aufbau eines systematischen Wissens. Dank dieses Prozesses wurden in verschiedenen kulturellen Umfeldern und in verschiedenen Epochen Ergebnisse erzielt, die zur Ausarbeitung echter Denksysteme geführt haben. Dadurch war man im Laufe der Geschichte immer wieder der Versuchung ausgesetzt, eine einzige Strömung mit dem gesamten philosophischen Denken gleichzusetzen.“ Zugleich stellt er fest: „Ganz offenkundig tritt jedoch in diesen Fällen ein gewisser »philosophischer Hochmut« auf den Plan, der Anspruch darauf erhebt, die aus seiner eigenen Perspektive stammende, unvollkommene Sicht zur allgemeinen Lesart zu erheben. In Wirklichkeit muß jedes philosophische System, auch wenn es ohne jegliche Instrumentalisierung in seiner Ganzheit anerkannt wird, dem philosophischen Denken die Priorität zuerkennen, von dem es seinen Ausgang nimmt und dem es folgerichtig dienen soll.“ Eine Philosophie, die sich von der Bindung an oder der Ausrichtung auf Gott hin löst, verfällt dem Säkularismus und wird zu einer Apologie des Relativismus, etwa in Fragen der Ethik, wenn Argumentationsstrategien vorherrschen und der Mensch als Maß aller Dinge auftritt. Die Verbindung von Vernunft und Glaube ist nicht nur zu begrüßen, sie ist auch notwendig. Die Kirche sehe „in der Philosophie den Weg, um Grundwahrheiten zu erkennen, welche die Existenz des Menschen betreffen“ und betrachte diese „als unverzichtbare Hilfe, um das Glaubensverständnis zu vertiefen und die Wahrheit des Evangeliums allen, die sie noch nicht kennen, mitzuteilen“. Ebenso eindeutig aber positioniert sich Johannes Paul II. gegen die Versuchungen auf dem Feld des Denkens. Der Positivismus ist eine große Gefahr. Bedrohlich erscheint der Relativismus, in dem der Mensch und seine subjektiven Meinungen glorifiziert werden: „Die moderne Philosophie hat das Fragen nach dem Sein vernachlässigt und ihr Suchen auf die Kenntnis vom Menschen konzentriert. Anstatt von der dem Menschen eigenen Fähigkeit zur Wahrheitserkenntnis Gebrauch zu machen, hat sie es vorgezogen, deren Grenzen und Bedingtheiten herauszustellen. Daraus entstanden verschiedene Formen von Agnostizismus und Relativismus, die schließlich zur Folge hatten, daß sich das philosophische Suchen im Fließsand eines allgemeinen Skeptizismus verlor. In jüngster Zeit haben dann verschiedene Lehren Bedeutung erlangt, die sogar jene Wahrheiten zu entwerten trachten, die erreicht zu haben für den Menschen eine Gewißheit war. Die legitime Pluralität von Denkpositionen ist einem indifferenten Pluralismus gewichen, der auf der Annahme fußt, alle Denkpositionen seien gleichwertig: Das ist eines der verbreitetsten Symptome für das Mißtrauen gegenüber der Wahrheit, das man in der heutigen Welt feststellen kann.“ Dieses Misstrauen ist weit verbreitet, und es hat in den letzten 25 Jahren noch zugenommen, mit irritierenden und gefährlichen Folgen, die bis hin – man denke an die ideologischen Formen der Gendertheorie – ur Auflösung des christlichen Menschenbildes führen. Johannes Paul II. bekräftigt die „Notwendigkeit des Nachdenkens über die Wahrheit“ und beruft sich dabei auf das Zweite Vatikanische Konzil: „Die Wahrheit zu bezeugen ist also eine Aufgabe, die uns Bischöfen übertragen wurde; ihr können wir uns nicht versagen, ohne das Amt, das wir erhalten haben, zu vernachlässigen. Durch neuerliche Bekräftigung der Glaubenswahrheit können wir dem Menschen unserer Zeit wieder echtes Vertrauen in seine Erkenntnisfähigkeiten geben und der Philosophie eine Herausforderung bieten, damit sie ihre volle Würde wiedererlangen und entfalten kann.“ Dass die Bischöfe Zeugnis für die Wahrheit ablegen – das wünschen sich Weltchristen heute in aller Welt. Quelle: CNA Deutsch,  21. August, 2021  Autor: Dr. Thorsten Paprotny

Über Philosophie und Wahrheit Weiterlesen »

Die Familie – Heiligtum des Lebens

Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken des hl. Johannes Pauls II. – Teil 28 Illustration Foto: Jessica Rockwitz / Unsplash (CC0) In seiner großen Enzyklika „Evangelium vitae“ kommt der hl. Johannes Paul II. – und wie könnte es anders sein – nicht auf neue Familien- und Partnerschaftsmodelle zu sprechen, sondern auf die naturrechtlich wie biblisch gegründete christliche Familie. Er erörtert die „Verantwortlichkeit, die dem der Familie eigenen Wesen — nämlich auf die Ehe gegründete Lebens- und Liebesgemeinschaft zu sein“: „Es geht um die Liebe Gottes selbst, dessen Mitwirkende und gleichsam Interpreten seiner Liebe die Eltern sind, wenn sie dem Plan des Vaters entsprechend das Leben weitergeben und erziehen. Die Liebe wird somit zu unentgeltlichem Dienst, zu Aufnahme, zum Geschenk: in der Familie wird ein jeder anerkannt, geachtet und geehrt, weil er Person ist, und wenn einer es nötig hat, wird ihm intensivere und aufmerksamere Fürsorge zuteil.“ Der „Aufbau der Kultur des Lebens“ erfordere die Familie notwendig, diese sei entscheidend und unersetzlich. Die Familie ist auch die Stätte des Gebetes, der Ort der Geborgenheit und Schutzraum der für einander Sorge tragenden Personen. Die Eltern kümmern sich in Liebe und Dankbarkeit um die Kinder, und die Kinder begleiten am Ende der Wegstrecke ihre Eltern. Verbunden ist die Familie als Hauskirche in Gott und eingebettet in das Leben der Kirche: „Als Hauskirche ist die Familie aufgerufen, das Evangelium vom Leben zu verkünden, zu feiern und ihm zu dienen.“ So ist die Familie auch ein Ort der Verkündigung: „Durch das Wort und das Beispiel in den täglichen Beziehungen und Entscheidungen und durch konkrete Gesten und Zeichen führen die Eltern ihre Kinder in die echte Freiheit ein, die sich in der aufrichtigen Selbsthingabe verwirklicht, und bilden in ihnen die Achtung vor dem anderen, den Gerechtigkeitssinn, die herzliche Aufnahme, den Dialog, den großzügigen Dienst, die Solidarität und jeden anderen Wert aus, der helfen soll, das Leben als ein Geschenk zu leben.“ Unverzichtbar ist das „tägliche Gebet“, für jeden persönlich und in der Gemeinschaft der Familie. Das Gebet stärkt in der Hoffnung. Es festigt auch die Bande untereinander und die Beziehung zu Gott: „Aber die Feier, die jeder anderen Gebets- und Kultform erst Sinn gibt, ist diejenige, die sich im alltäglichen Dasein der Familie ausdrückt, wenn es denn ein Dasein ist, das von Liebe und Sich-Verschenken bestimmt wird.“ In der Familie finden auch die alten Menschen ihren Platz und ihr Zuhause. Der heilige Papst nennt es unerträglich, wenn die betagten Familienmitglieder als Last empfunden werden: „Die Abschiebung oder gar Ablehnung der alten Menschen ist unerträglich. Ihre Anwesenheit in der Familie oder wenigstens die Nähe der Familie zu ihnen, wenn es wegen beengter Wohnverhältnisse oder aus anderen Gründen keine realen Alternativen zum Krankenhaus oder Altenheim geben sollte, sind von grundlegender Bedeutung, um ein Klima gegenseitigen Austausches und bereichernder Kommunikation zwischen den verschiedenen Altersgruppen herzustellen. … Der alte Mensch ist nicht nur als Objekt der Aufmerksamkeit, der Nähe und des Dienstes zu betrachten. Auch er hat einen wertvollen Beitrag zum Evangelium vom Leben zu leisten. Dank des im Laufe der Jahre erworbenen reichen Erfahrungsschatzes kann und muß er einer sein, der Weisheit weitergibt sowie Zeugnis von Hoffnung und Liebe ablegt.“ Die Berufung der Familie liege darin, „Heiligtum des Lebens“ zu sein. Aber fördert die Kirche heute, wie Johannes Paul II. fordert, die Familienpastoral? Macht sie jungen Familien Mut, ihre „Sendungen gegenüber dem Evangelium“ neu zu entdecken und zu leben? Der „Synodale Weg“ in Deutschland bietet mit seinen Modellen, Initiativen und Foren eher ein Zerrbild dessen, was Johannes Paul II. und auch seine Amtsnachfolger gefordert haben – vom Lebensschutz ist nicht die Rede, von einer Erneuerung der Familienpastoral und -katechese in Christus auch nicht. Mit deutlichen Worten äußerte sich der Papst 1993: „Im heutigen gesellschaftlichen Kontext, der von einem dramatischen Kampf zwischen der »Kultur des Lebens« und der »Kultur des Todes« gekennzeichnet ist, muß man einen starken kritischen Geist zum Reifen bringen, der die wahren Werte und die echten Erfordernisse zu erkennen in der Lage ist. … Die Dringlichkeit dieser kulturellen Wende hängt mit der historischen Situation zusammen, in der wir uns befinden, aber sie wurzelt vor allem im Evangelisierungsauftrag, der wesenhaft zur Kirche gehört.“ Der Ungeist des moralischen Subjektivismus reiche bis weit in die Kirche hinein, ebenso der Mangel an der notwendigen Klarheit über die Wahrheit des christlichen Glaubens. Wir dürfen mit dem heiligen Johannes Paul II. um den Beistand Marias bitten – für das Leben: „O Maria,  Morgenröte der neuen Welt,  Mutter der Lebendigen,  Dir vertrauen wir die Sache des Lebens an:  o Mutter, blicke auf die grenzenlose Zahl  von Kindern, denen verwehrt wird,  geboren zu werden,  von Armen, die es schwer haben zu leben,  von Männern und Frauen,  die Opfer unmenschlicher Gewalt wurden,  von Alten und Kranken,  die aus Gleichgültigkeit  oder angeblichem Mitleid getötet wurden.  Bewirke, daß alle,  die an deinen Sohn glauben,  den Menschen unserer Zeit  mit Freimut und Liebe  das Evangelium vom Leben verkünden können.  Vermittle ihnen die Gnade, es anzunehmen  als je neues Geschenk  die Freude, es über ihr ganzes Dasein hinweg  in Dankbarkeit zu feiern,  und den Mut, es mit mühseliger Ausdauer  zu bezeugen,  um zusammen mit allen Menschen  guten Willens  die Zivilisation der Wahrheit und der Liebe  zu errichten,  zum Lob und zur Herrlichkeit Gottes,  des Schöpfers und Freundes des Lebens. Amen.“ Quelle: CNA Deutsch,  7. August, 2021  Autor: Dr. Thorsten Paprotny

Die Familie – Heiligtum des Lebens Weiterlesen »

Für das Leben – wider Euthanasie und Abtreibung

Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken des hl. Johannes Pauls II. – Teil 27 Illustration Foto: Cristian Escobar / Unsplash (CC0) Eine Gesellschaft, die sich aufgeschlossen für die Versuchungen der Weltlichkeit zeigt, die sogenannte Lebensqualität mit Lustgewinn identifiziert und sich der Transzendenz verschließt, wird in der „Erfahrung des Lebens“ und bei der Begegnung mit dem „Geheimnis des Todes“ nicht von der Kraft des Glaubens getragen. Johannes Paul II. spricht in der Enzyklika „Evangelium vitae“ vom „Drama der Euthanasie“: „Denn wenn die Neigung vorherrscht, das Leben nur in dem Maße zu schätzen, wie es Vergnügen und Wohlbefinden mit sich bringt, erscheint das Leiden als eine unerträgliche Niederlage, von der man sich um jeden Preis befreien muss.“ Der Mensch tritt auf, als sei er das Maß aller Dinge, als könne er „in voller und vollständiger Autonomie über sein Leben entscheiden“. Über Sterbehilfe wird häufig wohlwollend gesprochen, als sei die Beihilfe zum Suizid ein Akt des Mitgefühls. Mit klaren Worten bezieht der heilige Papst gegen jede Form der Euthanasie Stellung: „Wir stehen hier vor einem der alarmierendsten Symptome der »Kultur des Todes«, die vor allem in den Wohlstandsgesellschaften um sich greift, die von einem Leistungsdenken gekennzeichnet sind, das die wachsende Zahl alter und geschwächter Menschen als zu belastend und unerträglich erscheinen lässt.“ Johannes Paul II. bekräftigt aber die Lehre der Kirche, dass „Euthanasie eine schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes ist, insofern es sich um eine vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person handelt, was sittlich nicht zu akzeptieren ist“: „Diese Lehre ist auf dem Naturrecht und auf dem geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt. Eine solche Handlung setzt, je nach den Umständen, die Bosheit voraus, wie sie dem Selbstmord oder dem Mord eigen ist.“ Geboten sei ein „Weg der Liebe und des echten Mitleids“, so sollten Angehörige und Freunde die Leidenden und Sterbenden auf der letzten Wegstrecke begleiten: „Sterben für den Herrn heißt den eigenen Tod als letzten Gehorsamsakt gegenüber dem Vater erleben (vgl. Phil 2, 8), indem wir die Begegnung mit dem Tod in der von Ihm gewollten und beschlossenen »Stunde« annehmen (vgl. Joh. 13, 1), der allein zu sagen vermag, wann unser irdischer Weg zu Ende ist. Leben für den Herrn heißt auch anerkennen, dass das Leid, auch wenn es an sich ein Übel und eine Prüfung bleibt, immer zu einer Quelle des Guten werden kann. Das ist der Fall, wenn es aus Liebe und mit Liebe, aus freiwilliger Hingabe an Gott und aus freier persönlicher Entscheidung in der Teilhabe am Leiden des gekreuzigten Christus selber gelebt wird. Auf diese Weise wird der, der sein Leiden im Herrn lebt, Ihm vollkommener ähnlich (vgl. Phil 3, 10; 1 Petr 2, 21) und hat zutiefst teil an seinem Erlösungswerk für die Kirche und die Menschheit.“ Vertieft reflektiert Johannes Paul II. die „Anschläge auf das menschliche Leben“, die Abtreibung und Euthanasie bleiben, auch wenn sie gesetzlich legitimiert sind. Staatliches Recht kann dem Naturrecht und dem Sittengesetz entgegenstehen, aber nicht außer Kraft setzen: „Nicht selten wird behauptet, das Leben eines ungeborenen oder eines sich in völliger Schwäche befindlichen Menschen sei nur ein relatives Gut: entsprechend einer Logik der Verhältnismäßigkeit oder des kalten Kalküls sollte es mit anderen Gütern verglichen und abgewogen werden.“ Mit der Lehre der katholischen Kirche ist ein solches Denken unvereinbar: „Die radikalsten Meinungsäußerungen gehen schließlich soweit zu behaupten, in einer modernen und pluralistischen Gesellschaft müsste jedem Menschen volle Autonomie zuerkannt werden, über das eigene Leben und das Leben des ungeborenen Kindes zu verfügen: die Wahl und Entscheidung zwischen den verschiedenen Moralauffassungen wäre in der Tat nicht Sache des Gesetzes, und noch weniger könnte es sich die Auferlegung einer einzelnen dieser Auffassungen zum Nachteil der anderen anmaßen.“ Deutlich kennzeichnet Johannes Paul II. die Signaturen des Relativismus: „Manche behaupten, dieser Relativismus sei eine Voraussetzung für die Demokratie, weil nur er Toleranz, gegenseitige Achtung der Menschen untereinander und Bindung an die Entscheidungen der Mehrheit gewährleisten würde, während die als objektiv und bindend angesehenen sittlichen Normen zu Autoritarismus und Intoleranz führen würden. Doch gerade die Problematik der Achtung vor dem Leben zeigt, welche Missverständnisse und Widersprüche, begleitet von entsetzlichen praktischen Folgen, sich hinter dieser Einstellung verbergen.“ Wie aber ist damit umzugehen, wenn Parlamente solche Gesetze beschließen, wenn oberste Gerichte Euthanasie und Abtreibung für zulässig erklären? Johannes Paul II. antwortet darauf unmissverständlich: „Die Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen, stellen sich also nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit. Tatsächlich ist es die Nicht-Anerkennung des Rechtes auf Leben, die sich, gerade weil sie zur Tötung des Menschen führt — in dessen Dienst zu stehen die Gesellschaft ja den Grund ihres Bestehens hat —, am frontalsten und irreparabel der Möglichkeit einer Verwirklichung des Gemeinwohls entgegenstellt. Daraus folgt, dass ein staatliches Gesetz, wenn es Abtreibung und Euthanasie billigt, eben darum kein wahres, sittlich verpflichtendes staatliches Gesetz mehr ist. Abtreibung und Euthanasie sind also Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen.“ Der heilige Papst erinnert zugleich daran, woran ein gläubiger Christ gebunden bleibt: „Wie alle Menschen guten Willens sind die Christen aufgerufen, aus ernster Gewissenspflicht nicht an jenen Praktiken formell mitzuwirken, die, obgleich von der staatlichen Gesetzgebung zugelassen, im Gegensatz zum Gesetz Gottes stehen. Denn unter sittlichem Gesichtspunkt ist es niemals erlaubt, formell am Bösen mitzuwirken. Solcher Art ist die Mitwirkung dann, wenn die durchgeführte Handlung entweder auf Grund ihres Wesens oder wegen der Form, die sie in einem konkreten Rahmen annimmt, als direkte Beteiligung an einer gegen das unschuldige Menschenleben gerichteten Tat oder als Billigung der unmoralischen Absicht des Haupttäters bezeichnet werden muss.“ Quelle: CNA Deutsch,  31. July, 2021  Autor: Dr. Thorsten Paprotny

Für das Leben – wider Euthanasie und Abtreibung Weiterlesen »

Die Würde des ungeborenen Kindes

Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken des hl. Johannes Pauls II. – Teil 26 Illustration Foto: Bonnie Kittle / Unsplash (CC0) In der Enzyklika „Evangelium vitae“ spricht Johannes Paul II. wortwörtlich über das „verabscheuungswürdige Verbrechen der Abtreibung“ – und zitiert damit eine Formulierung aus „Gaudium et spes“, dort nachzulesen in Abschnitt 51. Wer also der Lehre des Konzils treu sein möchte, streitet heute konsequent wider die Abtreibung. Der heilige Papst spricht von einer Verdunklung des Gewissens, die fortschreite: „Die Billigung der Abtreibung in Gesinnung, Gewohnheit und selbst im Gesetz ist ein beredtes Zeichen für eine sehr gefährliche Krise des sittlichen Bewußtseins, das immer weniger imstande ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, selbst dann, wenn das Grundrecht auf Leben auf dem Spiel steht. Angesichts einer so ernsten Situation bedarf es mehr denn je des Mutes, der Wahrheit ins Gesicht zu schauen und die Dinge beim Namen zu nennen, ohne bequemen Kompromissen oder der Versuchung zur Selbsttäuschung nachzugeben.“ Getötet werde ein „menschliches Geschöpf“, das „absolut unschuldigste Wesen, das man sich vorstellen kann“: „Es ist schwach, wehrlos, so daß es selbst ohne jenes Minimum an Verteidigung ist, wie sie die flehende Kraft der Schreie und des Weinens des Neugeborenen darstellt. Es ist voll und ganz dem Schutz und der Sorge derjenigen anvertraut, die es im Schoß trägt. Doch manchmal ist es gerade sie, die Mutter, die seine Tötung beschließt und darum ersucht und sie sogar vornimmt.“ Johannes Paul II. weist auf die besondere Schuld der Väter hin, wenn ein Mann die Frau zur Abtreibung drängt oder sie mit all ihren Sorgen in der Schwangerschaft allein lässt: „Nicht verschwiegen werden dürfen sodann die Beeinflussungen, die aus dem weiteren Familienverband und von Freunden kommen. Nicht selten ist die Frau einem so starken Druck ausgesetzt, daß sie sich psychologisch gezwungen fühlt, in die Abtreibung einzuwilligen: ohne Zweifel lastet in diesem Fall die sittliche Verantwortung besonders auf denen, die sie direkt oder indirekt gezwungen haben, eine Abtreibung vorzunehmen. Verantwortlich sind auch die Ärzte und das Pflegepersonal, wenn sie ihre berufliche Kompetenz, die sie erworben haben, um das Leben zu fördern, in den Dienst des Todes stellen.“ Ebenso verantwortlich seien die „Gesetzgeber“, die „Abtreibungsgesetze gefördert und beschlossen haben“ oder international tätige Organisationen, die Abtreibung unterstützen. Weiterhin erklärt Johannes Paul II.: „Manche versuchen, die Abtreibung durch die Behauptung zu rechtfertigen, die Frucht der Empfängnis könne, wenigstens bis zu einer bestimmten Zahl von Tagen, noch nicht als ein persönliches menschliches Leben angesehen werden. In Wirklichkeit »beginnt in dem Augenblick, wo das Ei befruchtet wird, ein Leben, das nicht das des Vaters oder der Mutter, sondern eines neuen menschlichen Geschöpfes ist, das sich eigenständig entwickelt. Es wird nie menschlich werden, wenn es das nicht von dem Augenblick an gewesen ist.“ Somit sei der „Frucht der menschlichen Zeugung vom ersten Augenblick ihrer Existenz an jene unbedingte Achtung zu gewährleisten ist, die dem Menschen in seiner leiblichen und geistigen Ganzheit und Einheit moralisch geschuldet wird“. Der Mensch sei „in jedem Augenblick seiner Existenz, auch in jenem Anfangsstadium, das der Geburt vorausgeht, heilig und unantastbar“. Zugleich weist er darauf hin, dass erst das Christentum die schändliche, verbrecherische Praxis der Kindstötung in der griechisch-römischen Welt, die bis heute als kultureller Höhepunkt der abendländischen Geschichte verklärt wird, als Mord bezeichnet und kenntlich gemacht habe. Der heilige Papst bekräftigt: „Kein Umstand, kein Zweck, kein Gesetz wird jemals eine Handlung für die Welt statthaft machen können, die in sich unerlaubt ist, weil sie dem Gesetz Gottes widerspricht, das jedem Menschen ins Herz geschrieben, mit Hilfe der Vernunft selbst erkennbar und von der Kirche verkündet worden ist.“ Quelle: CNA Deutsch,  24. July, 2021  Autor: Dr. Thorsten Paprotny

Die Würde des ungeborenen Kindes Weiterlesen »

Die Zeit der Gottesfinsternis

Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken des hl. Johannes Pauls II. – Teil 25 Illustration Foto: Tim Marshall / Unsplash (CC0) In der großen Moralenzyklika „Evangelium vitae“ erläutert Johannes Paul II. den engen Zusammenhang, der zwischen der „Entstellung des Subjektivitätsbegriffs“ und der Glorifizierung der Autonomie des Menschen einhergeht. Manches Bekenntnis zu den Menschenrechten, gerade zur Freiheit der Person, basiert darauf, dass die Würde des Menschen verbunden wird mit dessen Fähigkeit zur Kommunikation: „Es ist klar, daß unter solchen Voraussetzungen in der Welt kein Raum für den ist, der, wie das ungeborene Kind oder der Sterbende, ein von seiner physischen Konstitution her schwaches Wesen ist, auf Gedeih und Verderb anderen Menschen ausgeliefert und radikal von ihnen abhängig ist und mit dem Kommunikation nur durch die stumme Sprache einer tiefen Symbiose liebender Zuneigung möglich ist. Damit wird die Stärke zum Entscheidungs- und Handlungskriterium in den zwischenmenschlichen Beziehungen und im sozialen Zusammenleben. Doch das ist das genaue Gegenteil von dem, was den Rechtsstaat historisch als Gemeinschaft bestätigt hat, in der an die Stelle des »Rechts der Stärke« die »Stärke des Rechts« tritt.“ Doch die Würde des Menschen reicht von der Empfängnis bis in die Sterbestunde hinein – und sie ist nicht abhängig von irgendwelchen Bedingungen, nicht von einem Gebrauch von Verstand und Vernunft, nicht von der Fähigkeit zur Kommunikation. Die Menschenrechte würden in der Praxis oft tragisch verweigert. Mit klaren Worten bekennt sich der heilige Papst zum Lebensschutz: „Wenn es wahr ist, daß sich die Auslöschung des ungeborenen oder zu Ende gehenden Lebens mitunter auch den Anstrich eines mißverstandenen Gefühls von Altruismus und menschlichen Erbarmens gibt, so kann man nicht bestreiten, daß eine solche Kultur des Todes in ihrer Gesamtheit eine ganz individualistische Freiheitsauffassung enthüllt, die schließlich die Freiheit der »Stärkeren« gegen die zum Unterliegen bestimmten Schwachen ist.“ Jeder Mensch sei zum Hüter seiner Schwestern und Brüder bestellt, natürlich auch der Ungeborenen. Eine Freiheit, die subjektivistisch absolut gesetzt werde – als ob das ungeborene Kind etwa noch nicht Mensch wäre, sondern noch erst Mensch werden würde –, stehe im Widerspruch zur Berufung und zur Menschenwürde, denn eine solche „Freiheit verleugnet sich selber, zerstört sich selber und macht sich zur Vernichtung des anderen bereit, wenn sie ihre grundlegende Verbindung mit der Wahrheit nicht anerkennt und nicht mehr respektiert“: „Jedesmal, wenn die Freiheit sich von jeder Tradition und Autorität befreien will und sich den wesentlichen Klarheiten einer objektiven und gemeinsamen Wahrheit als dem Fundament für das persönliche und soziale Leben verschließt, hört der Mensch auf, als einzigen und unanfechtbaren Anhaltspunkt für seine Entscheidungen nicht mehr die Wahrheit über Gut und Böse anzunehmen, sondern nur noch seine subjektive und wandelbare Meinung oder gar sein egoistisches Interesse und seine Laune.“ Wenn die „Förderung des eigenen Ich“ obsiege, die Verehrung der „absoluten Autonomie“, so sei der Weg zur „Verneinung des anderen“ offen: „So schwindet jeder Bezug zu gemeinsamen Werten und zu einer für alle geltenden absoluten Wahrheit: das gesellschaftliche Leben läuft Gefahr, in einen vollkommenen Relativismus abzudriften. Da läßt sich alles vereinbaren, über alles verhandeln: auch über das erste Grundrecht, das Recht auf Leben.“ In dem „unangefochten herrschenden Relativismus“ höre das Recht auf, Recht zu sein, „weil es sich nicht mehr fest auf die unantastbare Würde der Person gründet, sondern dem Willen des Stärkeren unterworfen wird“. Diese geschehe auf dem „Boden der Legalität“, so Johannes Paul II., zumindest wenn über die Gesetze zur Freigabe der Abtreibung und der Euthanasie nach den sogenannten demokratischen Regeln abgestimmt wird“: „Der Staat ist nicht mehr das »gemeinsame Haus«, in dem alle nach den Prinzipien wesentlicher Gleichheit leben können, sondern er verwandelt sich in einen tyrannischen Staat, der sich anmaßt, im Namen einer allgemeinen Nützlichkeit — die in Wirklichkeit nichts anderes als das Interesse einiger weniger ist — über das Leben der Schwächsten und Schutzlosesten, vom ungeborenen Kind bis zum alten Menschen, verfügen zu können.“ Der Papst stellt klar: „Das Recht auf Abtreibung, Kindestötung und Euthanasie zu fordern und es gesetzlich anzuerkennen heißt der menschlichen Freiheit eine perverse, abscheuliche Bedeutung zuzuschreiben: nämlich die einer absoluten Macht über die anderen und gegen die anderen.“ Die „perverse Freiheitsstellung“ einer solchen Autonomie lehnt Johannes Paul II. leidenschaftlich ab. Möglich seien diese Zustände geworden durch die „Verfinsterung des Sinnes für Gott und den Menschen“ im Säkularismus: „Wenn man den Sinn für Gott verliert, verliert man bald auch den Sinn für den Menschen, für seine Würde und für sein Leben; die systematische Verletzung des Moralgesetzes, besonders was die Achtung vor dem menschlichen Leben und seiner Würde betrifft, erzeugt ihrerseits eine Art fortschreitender Verdunkelung der Fähigkeit, die lebenspendende und rettende Gegenwart Gottes wahrzunehmen.“ Wenn der Sinn für Gott schwinde, dann sei auch der Sinn für den Menschen bedroht und verdorben – wie das Zweite Vatikanische Konzil gelehrt habe: „Wenn der Mensch wirklich lebt, »als ob es Gott nicht gäbe«, so kommt ihm nicht nur der Sinn für das Geheimnis Gottes, sondern auch für das Geheimnis der Welt und seines eigenen Seins abhanden. Die Verfinsterung des Sinnes für Gott und den Menschen führt unvermeidlich zum praktischen Materialismus, in dem der Individualismus, der Utilitarismus und der Hedonismus gedeihen. Auch hier offenbart sich die ewige Gültigkeit dessen, was der Apostel schreibt: »Und da sie sich weigerten, Gott anzuerkennen, lieferte Gott sie einem verworfenen Denken aus, so daß sie tun, was sich nicht gehört« (Röm 1, 28). Auf diese Weise werden die Werte des Seins durch jene des Habens ersetzt. Das einzige Ziel, auf das es ankommt, ist die Erlangung des eigenen materiellen Wohlergehens. Die sogenannte »Lebensqualität« wird vorwiegend oder ausschließlich als wirtschaftliche Leistung, hemmungsloser Konsumismus, Schönheit und Genuß des physischen Lebens ausgelegt, wobei die tiefer reichenden — beziehungsmäßigen, geistigen und religiösen — Dimensionen des Daseins in Vergessenheit geraten.“ Johannes Paul II. stellt eine solche Gottesfinsternis fest. Er beschreibt die Auswirkungen dieser konsequenten Abwendung von Gott, die – bis heute – weit in den Raum der Kirche und Theologie hineinreicht. Die Verwirrung nehme zu, insbesondere in Bezug auf das „fundamentale Recht auf Leben“, bisweilen erfolge dies unter Berufung auf das Gewissen: „Wenn das Gewissen, dieses leuchtende Auge der Seele (vgl. Mt 6, 22-23),

Die Zeit der Gottesfinsternis Weiterlesen »

„Kann nicht schweigen“: Kardinal Dziwisz verteidigt Johannes Paul II.

Kard. Stanisław Dziwisz Der langjährige Vertraute und Privatsekretär des verstorbenen Papstes Johannes Paul II., Kardinal Stanisław Dziwisz, hat in einer Erklärung an die polnische Katholische Informationsagentur KAI zu den Vertuschungsvorwürfen gegen den Papst aus Polen Stellung bezogen. „Ich kann zu den jüngsten Angriffen auf Johannes Paul II. nicht schweigen“, so Dziwisz. Der emeritierte Erzbischof von Krakau schreibt, dass „die Zerstörung des kollektiven Gedächtnisses zur Selbstvernichtung der Nation führt, zum Verlust ihrer Identität, die seit Jahrhunderten auf den Werten des Evangeliums aufbaut“. CNA Deutsch dokumentiert den vollen Wortlaut der Erklärung, übersetzt von Joanna Łukaszuk-Ritter. „Ich kann angesichts der jüngsten Angriffe auf Johannes Paul II., die dieser Tage in der Öffentlichkeit stattfinden, nicht schweigen. Es schmerzt mich, sagen zu müssen, dass sie an Stärke gewinnen und darauf abzielen, die Erinnerung an alles, was Polen dem Heiligen Papst verdankt, mit Füßen zu treten und sein Erbe zu zerstören. Wer hat Interesse daran? Wer manipuliert unter dem Deckmantel des Strebens nach der Wahrheit und der Verteidigung der Wehrlosen die Fakten, führt Konflikte in unsere Gesellschaft ein, die die Spaltung und Verwirrung vieler Menschen vertiefen, die nicht verstehen, wozu die Schädigung des guten Rufes des heiligen Johannes Paul II. führen soll? Heute blickt die Welt mit Erstaunen auf unser Volk, erschüttert darüber, wie sich an der Weichsel die Worte des Evangeliums erfüllen: ‚Kein Prophet ist in seiner Heimat willkommen.‘ Heute möchte ich mit aller Kraft sagen: Die Zerstörung des kollektiven Gedächtnisses führt zur Selbstvernichtung der Nation, zum Verlust ihrer Identität, die seit Jahrhunderten auf den Werten des Evangeliums aufbaut. Heute möchte ich einen starken Appell an alle Menschen guten Willens richten: Wir dürfen nicht schweigen, wir dürfen nicht gleichgültig auf das Zertreten der Heiligkeit, auf das Ausspucken des Propheten unserer Zeit blicken. Für uns ist die Zeit der Prüfung gekommen. Es ist eine Zeit der Herausforderung, ob wir dem Erbe treu sind, das Johannes Paul II. uns mit seiner Lehre und seinem Dienst, seinem Leiden und seinem Gebet hinterlassen hat. Heute müssen wir eine Liebes- und Dankbarkeitsprüfung an den Heiligen Vater für die Freiheit bestehen, dafür, dass er den Glauben bewahrt und die Hoffnung geweckt hat, für sein Leben, das er ganz Gott und seiner geliebten Heimat gewidmet hat.“ Quelle: CNA Deutsch,  10. März, 2023  Autor: Joanna Łukaszuk-Ritter

„Kann nicht schweigen“: Kardinal Dziwisz verteidigt Johannes Paul II. Weiterlesen »

Das Evangelium vom Leben

Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken des hl. Johannes Pauls II. – Teil 24 Illustration Foto: Greg Rakozy / Unsplash (CC0) Am 25. März 1995 legte der hl. Johannes Paul II. die Enzyklika „Evangelium vitae“ vor – ein Bekenntnis, ja ein Manifest des Lebensschutzes. Der Papst erinnert daran, dass die Würde des Menschen unantastbar ist – vom Augenblick der Empfängnis bis in die Sterbestunde hinein. Ebenso verweist er auf die Unterscheidung von Gut und Böse. Selbstverständlich aus katholischer Sicht ist das scharfe Urteil über die Abtreibung, ebenso selbstverständlich ist der kategorische Ausschluss der Beihilfe zum assistierten Suizid, also der Sterbehilfe. Ist das heute – selbst unter Katholiken – noch selbstverständlich? Treten wir, ob gelegen oder ungelegen, für den Schutz des Lebens ein? Johannes Paul II. schreibt: „Das Evangelium vom Leben liegt der Botschaft Jesu am Herzen. Von der Kirche jeden Tag liebevoll aufgenommen soll es mit beherzter Treue als Frohe Botschaft allen Menschen jeden Zeitalters und jeder Kultur verkündet werden.“ Eine wahrhaft „messianische Freude“ verbinde sich mit der „Erfüllung der Freude über jedes Kind, das geboren wird“. Worin liegt die Berufung des Menschen? Johannes Paul II. spricht nicht von weltlicher Karriere, nicht von der Gefolgschaft gegenüber einer Agenda des Kommunismus, Kapitalismus oder Konsumismus. Ebenso wenig verweist er auf die existenzialistische Selbstverwirklichung von Plänen, Projekten und Wünschen: „Der Mensch ist zu einer Lebensfülle berufen, die weit über die Dimensionen seiner irdischen Existenz hinausgeht, da sie in der Teilhabe am Leben Gottes selber besteht. Die Erhabenheit dieser übernatürlichen Berufung enthüllt die Größe und Kostbarkeit des menschlichen Lebens auch in seinem zeitlich-irdischen Stadium. Denn das Leben in der Zeit ist Grundvoraussetzung, Einstiegsmoment und integrierender Bestandteil des gesamten einheitlichen Lebensprozesses des menschlichen Seins.“ Das Leben, das uns geschenkt ist, weist über die Wirklichkeit dieser Welt hinaus. Mann und Frau sind gerufen, das Leben, das ihnen geschenkt ist, zu lieben, im Bewusstsein darum, dass die Vollendung nicht auf Erden besteht, bestehen kann:  „In Wahrheit ist es nicht »letzte«, sondern »vorletzte« Wirklichkeit; es ist also heilige Wirklichkeit, die uns anvertraut wird, damit wir sie mit Verantwortungsgefühl hüten und in der Liebe und Selbsthingabe an Gott sowie an die Schwestern und Brüder zur Vollendung bringen.“ Johannes Paul II. spricht vom Naturgesetz, das dem Menschen „ins Herz geschrieben“ sei, so dass er den „heiligen Wert des menschlichen Lebens vom ersten Augenblick bis zu seinem Ende“ erkennen und bejahen könne. Ist uns diese Heiligkeit bewusst? Wer Sterbende begleitet in ihrem oft so langen und schmerzvollen Abschied von der Welt, mag sich vielleicht an liebe Angehörige erinnern, die nach schwerem Leid doch von einem großen Frieden in den letzten Augenblicken ihres Lebens gezeichnet waren. Die Momente, in denen wir nichts mehr tun können, als an der Seite der Sterbenden zu sein, sind kostbare Geschenke – wir spüren und erfahren die Heiligkeit des Lebens aus nächster Nähe. Wer Babys sieht oder das Glück hatte, die Geburtsstunde zu erleben, erinnert sich vielleicht an die eigenen Tränen und die Dankbarkeit für diesen Moment, an dem er teilhaben durfte. Mütter berichten immer wieder von der Schönheit der Schwangerschaft und von dem Glücksmoment, als sie das erste Mal die zarte Stimme ihres Nachwuchses hörten. Dieser „heilige Wert des menschlichen Lebens“ ist gegenwärtig, sichtbar und spürbar. Wir sind berufen, die Heiligkeit des Lebens zu achten, zu ehren und zu schützen. Johannes Paul II. spricht davon, dass das Recht jedes Menschen auf Leben „in höchstem Maße geachtet“ werden müsse: „Auf der Anerkennung dieses Rechtes beruht das menschliche Zusammenleben und das politische Gemeinwesen.“ Schmerzhaft bewusst wird Christen aller Konfessionen, die sich für den Lebensschutz einsetzen, dass eine neue Aufgeschlossenheit für Abtreibung und assistierten Suizid, also Sterbehilfe, zu bestehen scheint. Der heilige Papst widerspricht all dem und verweist energisch darauf, dass der Lebensschutz untrennbar mit der Frohen Botschaft verknüpft ist: „Das Evangelium von der Liebe Gottes zum Menschen, das Evangelium von der Würde der Person und das Evangelium vom Leben sind ein einziges, unteilbares Evangelium.“ Er macht auf ein „beunruhigendes Panorama“ aufmerksam – „mit den neuen, vom wissenschaftlich-technologischen Fortschritt eröffneten Perspektiven entstehen neue Formen von Anschlägen auf die Würde des Menschen, während sich eine neue kulturelle Situation abzeichnet und verfestigt, die den Verbrechen gegen das Leben einen bisher unbekannten und womöglich noch widerwärtigeren Aspekt verleiht und neue ernste Sorgen auslöst: breite Schichten der öffentlichen Meinung rechtfertigen manche Verbrechen gegen das Leben im Namen der Rechte der individuellen Freiheit und beanspruchen unter diesem Vorwand nicht nur Straffreiheit für derartige Verbrechen, sondern sogar die Genehmigung des Staates, sie in absoluter Freiheit und unter kostenloser Beteiligung des staatlichen Gesundheitswesens durchzuführen“. Was einst als „verbrecherisch“ angesehen worden sei, werde nunmehr „gesellschaftlich als achtbar betrachtet“. Johannes Paul II. diagnostiziert einen „schweren moralischen Verfall“: „Das Ergebnis, zu dem man gelangt, ist dramatisch: so schwerwiegend und beunruhigend das Phänomen der Beseitigung so vieler menschlicher Leben vor der Geburt oder auf dem Weg zum Tod auch sein mag, so ist die Tatsache nicht weniger schwerwiegend und beunruhigend, daß selbst das Gewissen, als wäre es von so weitreichenden Konditionierungen verfinstert, immer träger darin wird, die Unterscheidung zwischen Gut und Böse wahrzunehmen im Hinblick auf den fundamentalen Wert des menschlichen Lebens.“ Die Kirche, damit auch Sie und ich, sind berufen, für das Leben jedes Menschen einzustehen und den Versuchungen wie Verlockungen des tückischen, diabolischen Zeitgeistes zu widerstehen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, von der Empfängnis bis in die Sterbestunde hinein. Quelle: CNA Deutsch,  10. July, 2021  Autor: Dr. Thorsten Paprotny

Das Evangelium vom Leben Weiterlesen »

Die Verantwortung der Bischöfe und Moraltheologen

Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken des hl. Johannes Pauls II. – Teil 23 Christus der Erlöser Foto: Robert Nyman / Unsplash (CC0) In „Veritatis splendor“ weist Johannes Paul II. darauf hin, dass die „ganze Kirche“ – somit auch Sie und ich – dazu berufen sind, an der Evangelisierung und am Zeugnis des Glaubenslebens teilzuhaben. Die Kirche müsse ihr Glaubensleben neu beleben, freilich nicht mithilfe zeitgeistlicher Irrlichter, sondern unter „Führung des Heiligen Geistes“. Die Theologen sind dazu bestellt, nicht ihre Privatideen zu verbreiten, sondern „in Gemeinschaft mit dem Lehramt ein immer tieferes Verständnis des Wortes Gottes, wie es in der inspirierten und von der lebendigen Tradition der Kirche getragenen Schrift enthalten ist, zu gewinnen“. Oft scheint es aber – vor 30 Jahren wie heute – so zu sein, als hätte sich die Theologie, die als katholisch firmiert, sich von Schrift, Tradition und vom Lehramt der Kirche gelöst. Eine Theologie, die sich gegen die Kirche stellt, weist der heilige Papst scharf ab: „Was wir über die Theologie im allgemeinen gesagt haben, kann und muß erneut für die Moraltheologie vorgetragen werden, insofern sie begriffen wird in ihrer Eigentümlichkeit als wissenschaftliche Reflexion über das Evangelium als Geschenk und Gebot neuen Lebens, über das Leben, das »von der Liebe geleitet, sich an die Wahrheit hält« (vgl. Eph 4, 15), über das heiligmäßige Leben der Kirche, in welchem die Wahrheit des zu seiner Vollendung gebrachten Guten glänzt. … Durch die Verkündigung der Gebote Gottes und der Liebe Christi lehrt das Lehramt der Kirche die Gläubigen auch konkrete Einzelgebote und verlangt von ihnen, sie gewissenhaft als sittlich verpflichtend zu betrachten. Außerdem übt das Lehramt ein wichtiges Wächteramt aus, indem es die Gläubigen vor möglichen, auch nur implizit vorhandenen Irrtümern warnt, wenn ihr Gewissen nicht dahin gelangt, die Richtigkeit und Wahrheit der vom Lehramt der Kirche gelehrten sittlichen Regeln anzuerkennen.“ Er mahnt die zuständigen Bischöfe, ihren Pflichten nachzukommen. Jeder Gläubige kann und darf von Theologen, die im Namen und im Auftrag der Kirche lehren, eine kirchliche Bindung erwarten: „Den Moraltheologen fällt die Aufgabe zu, die Lehre der Kirche darzulegen und bei der Ausübung ihres Amtes das Beispiel einer loyalen, inneren und äußeren Zustimmung zur Lehre des Lehramtes sowohl auf dem Gebiet des Dogmas wie auf dem der Moral zu geben. Den Moraltheologen wird es, wenn sie ihre Kräfte zur Zusammenarbeit mit dem hierarchischen Lehramt vereinen, ein Anliegen sein, die biblischen Grundlagen, die ethischen Inhalte und die anthropologischen Begründungen, auf denen die von der Kirche vorgelegte Morallehre und Sicht des Menschen aufruhen, immer klarer herauszustellen.“ Inmitten umgreifender „Gefahren des Relativismus“ separieren sich aber viele Moraltheologen von der Lehre der Kirche. Es ist die Aufgabe der Theologen und Bischöfe, als Verteidiger des Glaubens und der Moral ihre Stimme zu erheben. Es ist zudem auch jedem einzelnen Gläubigen, ob Theologe oder nicht, aufgetragen, treu zur Kirche des Herrn zu stehen. Johannes Paul II. schreibt: „Die Tatsache, daß manche Gläubige handeln, ohne die Lehren des Lehramtes zu befolgen, oder ein Verhalten zu Unrecht als sittlich richtig ansehen, das von ihren Hirten als dem Gesetz Gottes widersprechend erklärt worden ist, kann kein stichhaltiges Argument darstellen, um die Wahrheit der von der Kirche gelehrten sittlichen Normen zurückzuweisen.“ Zugleich erinnert der Papst die Bischöfe daran, die „Verantwortung gegenüber dem Glauben und dem Glaubensleben des Volkes Gottes“ wahrzunehmen: „Es ist unsere gemeinsame Pflicht und zuvor noch unsere gemeinsame Gnade, als Hirten und Bischöfe der Kirche die Gläubigen das zu lehren, was sie auf den Weg des Herrn führten.“ Dies sei auch ein Gebot der „pastoralen Liebe“: „Wir haben als Bischöfe die Pflicht, darüber zu wachen, daß das Wort Gottes zuverlässig gelehrt wird. Meine Mitbrüder im Bischofsamt, es gehört zu unserem Hirtenamt, über die getreue Weitergabe dieser Morallehre zu wachen und die passenden Maßnahmen zu ergreifen, damit die Gläubigen vor jeder Lehre und Theorie, die ihr widersprechen, geschützt werden. In dieser Aufgabe werden wir alle von den Theologen unterstützt; die theologischen Meinungen bilden jedoch weder die Regel noch die Norm für unsere Lehre. Ihre Autorität beruht, mit dem Beistand des Heiligen Geistes und in der Gemeinschaft cum Petro et sub Petro, auf unserer Treue zu dem von den Aposteln empfangenen katholischen Glauben. Als Bischöfe haben wir die schwerwiegende Verpflichtung, persönlich darüber zu wachen, daß in unseren Diözesen die »gesunde Lehre« (1 Tim 1, 10) des Glaubens und der Moral gelehrt wird.“ In der großen Enzyklika „Veritatis splendor“ hat der heilige Johannes Paul II. 1993 Antworten gegeben, die zu seiner Zeit nötig waren und bis heute hin fortwirken sowie erwogen und bedacht sein mögen. Wir sind umgeben von den Versuchungen des Relativismus, von verstörenden Signaturen der Zeit, umflutet von einer Fülle von kuriosen Privatmeinungen und säkularen Fantasien, die in den Raum der Kirche eingedrungen sind. Oft scheint es so zu sein, als hätten sich die einfach gläubigen Christen den klaren Blick für Glauben und Moral bewahrt. Manche fragen sich, ob die Hirten der Kirche noch führen – oder einige von ihnen selbst geführt werden müssten. Enzykliken wie diese schenken uns Wegweisung und Hoffnung auch in Zeiten der Anfechtung, der Irritation und der innerkirchlichen Nebelbildungen. Quelle: CNA Deutsch,  3. July, 2021  Autor: Dr. Thorsten Paprotny

Die Verantwortung der Bischöfe und Moraltheologen Weiterlesen »

Moral und Neuevangelisierung

Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken des hl. Johannes Pauls II. – Teil 22 Kreuz (Illustration) Foto: Diana Vargas / Unsplash (CC0 Auf dem kontrovers diskutierten „Synodale Weg“ bleiben die Lehre der Kirche ebenso wie der dringende Wunsch von Papst Franziskus nach Evangelisierung außen vor. Damit lassen sich die neuesten Entwicklungen hierzulande als bewusste Abkehr von der Theologie des Zweiten Vatikanischen Konzils begreifen, das bekanntlich nicht eine Anpassung der Moraltheologie an den launischen Zeitgeist, sondern eine neue Sprachfähigkeit des Glaubens gefordert und die Verkündung des Evangeliums gewünscht hat. In „Veritatis splendor“ zeigt der heilige Johannes Paul II. die enge wie notwendige Verknüpfung von Evangelisierung und Morallehre auf. Er diagnostiziert zunächst eine fortschreitende „Entchristlichung“, die „nicht nur den Verlust des Glaubens oder zumindest seine Bedeutungslosigkeit für das Leben nach sich“ ziehe, „sondern notgedrungen auch einen Verfall oder eine Trübung des sittlichen Empfindens“. Der Sinn für die „Ursprünglichkeit der Moral des Evangeliums“ sei verloren gegangen, die „Verdunkelung fundamentaler sittlicher Grundätze und Werte“ schreite voran: „Heute so weit verbreitete subjektivistische, utilitaristische und relativistische Tendenzen treten nicht einfach als pragmatische Positionen mit Gewohnheitscharakter auf, sondern unter theoretischem Gesichtspunkt als feste Konzeptionen, die ihre volle kulturelle und gesellschaftliche Legitimität beanspruchen.“ Darum fordert der Papst leidenschaftlich die Verknüpfung von „»Neuevangelisierung«“ mit der „Verkündigung und dem Anbieten einer Moral“: „Wie im Falle der Glaubenswahrheiten, ja in noch höherem Maße, bekundet eine Neuevangelisierung, die Grundlagen und Inhalte der christlichen Moral darlegt, ihre Authentizität und verströmt gleichzeitig ihre ganze missionarische Kraft, wenn sie sich durch das Geschenk nicht nur des verkündeten, sondern auch des gelebten Wortes vollzieht. Insbesondere ist es das Leben in Heiligkeit, das in so vielen demütigen und oft vor den Blicken der Menschen verborgenen Gliedern des Volkes Gottes erstrahlt, was den schlichtesten und faszinierendsten Weg darstellt, auf dem man unmittelbar die Schönheit der Wahrheit, die befreiende Kraft der Liebe Gottes, den Wert der unbedingten Treue, selbst unter schwierigsten Umständen, angesichts aller Forderungen des Gesetzes des Herrn wahrzunehmen vermag.“ Johannes Paul II. empfiehlt das Vorbild der Heiligen. Doch heute werde die „Reflexion über das sittliche Leben“ vernachlässigt, insbesondere in der Theologie – und in unserer Zeit, fast 30 Jahre nach der Publikation der Enzyklika, lässt sich mit Bedauern und Schmerz nur bekunden, dass weite Teile der Moraltheologie sich noch weiter ins Unbestimmte hineinbegeben haben. Das Glaubensleben der Kirche, so fordert der Papst, müsse neu erweckt werden: „Für die Identitätsbestimmung der Theologie und folglich für die Verwirklichung ihrer eigentlichen Funktion ist es äußerst wichtig, ihren inneren und lebendigen Zusammenhang mit der Kirche, ihrem Geheimnis, ihrem Leben und ihrer Sendung anzuerkennen: »Die Theologie ist kirchliche Wissenschaft, weil sie in der Kirche wächst und über die Kirche handelt… Sie steht im Dienst der Kirche und muß sich daher dynamisch einbezogen fühlen in die Sendung der Kirche, besonders in ihre prophetische Funktion«.“ Die Theologie ist kirchlich geprägt, diese Bindung ist nicht eine Option, sondern ein verpflichtender Auftrag. Die römisch-katholische Theologie hat nicht die Aufgabe, die Lehre der Kirche – wie auch immer – weiterzudenken oder fortzuentwickeln oder sich von ihr lau zu distanzieren, sondern diese Lehre wissenschaftlich zu vertiefen und zu vermitteln. Johannes Paul II. stellt unmissverständlich klar: „Nicht nur im Bereich des Glaubens, sondern auch und untrennbar davon im Bereich der Moral greift das Lehramt der Kirche ein, dessen Aufgabe es ist, »durch das Gewissen der Gläubigen bindende Urteile jene Handlungen zu bezeichnen, die in sich selber mit den Forderungen des Glaubens übereinstimmen und seine Anwendung im Leben fördern, aber auch jene Handlungen, die aufgrund ihres inneren Schlechtseins mit diesen Forderungen unvereinbar sind«. Durch die Verkündigung der Gebote Gottes und der Liebe Christi lehrt das Lehramt der Kirche die Gläubigen auch konkrete Einzelgebote und verlangt von ihnen, sie gewissenhaft als sittlich verpflichtend zu betrachten. Außerdem übt das Lehramt ein wichtiges Wächteramt aus, indem es die Gläubigen vor möglichen, auch nur implizit vorhandenen Irrtümern warnt, wenn ihr Gewissen nicht dahin gelangt, die Richtigkeit und Wahrheit der vom Lehramt der Kirche gelehrten sittlichen Regeln anzuerkennen.“ Die Moraltheologen seien verpflichtet, ihr Amt loyal, im Geist einer „inneren und äußeren Zustimmung zur Lehre des Lehramtes sowohl auf dem Gebiet des Dogmas wie auf dem der Moral“ auszuüben. Energisch weist Johannes Paul II. die zeitgenössischen Moden ab, die manche dazu verleiten, sich auf ein „nur im Rahmen der sogenannten Humanwissenschaften erarbeitetes Wissen“ zu beschränken: „Tatsächlich muß die Zuständigkeit der Humanwissenschaften in der Moraltheologie stets an der ursprünglichen Frage gemessen werden: Was ist gut bzw. böse? Was muß ich tun, um das ewige Leben zu gewinnen?“ Die Moraltheologie müsse „in Treue zum übernatürlichen Sinn des Glaubens vor allem die geistliche Dimension des menschlichen Herzens und seine Berufung zur göttlichen Liebe“ stehen: „Es ist das Evangelium, das die ganze Wahrheit über den Menschen und über den sittlichen Weg enthüllt und so die Sünder erleuchtet und ermahnt und ihnen von der Barmherzigkeit Gottes kündet, der unablässig wirkt, um sie zu bewahren sowohl vor der Verzweiflung darüber, daß sie das göttliche Gesetz nicht erkennen und befolgen können, als auch vor der falschen Meinung, sich ohne Verdienst retten zu können. Es erinnert sie darüber hinaus an die Freude der Vergebung, die allein die Kraft dazu verleiht, im sittlichen Gesetz eine befreiende Wahrheit, eine Gnade zur Hoffnung, einen Lebensweg zu erkennen.“ Der heilige Papst warnt vor einer Relativierung der Sittenlehre und einer Gefolgschaft gegenüber säkularen Meinungen. Die Morallehre sei nicht von „Entscheidungsverfahren demokratischer Art bestimmt“. Sehr genau beobachtet Johannes Paul II. den „kalkulierten Protest“ und die öffentliche Polemik gegen die Lehre der Kirche und betont, dass „im Widerstand“ gegen diese „weder eine legitime Ausdrucksform der christlichen Freiheit noch der Vielfalt der Gaben des Geistes zu erkennen“. Darum erklärt er: „In diesem Fall haben die Hirten die Pflicht, ihrem apostolischen Auftrag gemäß zu handeln und zu verlangen, daß das Recht der Gläubigen, die katholische Lehre rein und unverkürzt zu empfangen, immer geachtet wird.“ Wie sehr wünschen sich dies einfach gläubige Katholiken auch heutzutage in Deutschland von ihren Bischöfen. Quelle: CNA Deutsch,  26. Juni, 2021  Autor: Dr. Thorsten Paprotny

Moral und Neuevangelisierung Weiterlesen »

Nach oben scrollen